Zum Aufbau der Edition
IV.1 Allgemeines
Die Edition bietet die Briefe von und an Bernhard und Hieronymus Pez in chronologischer Reihenfolge, soweit diese festgestellt werden konnte. Briefe mit gleicher Datumsansetzung werden alphabetisch nach Absendern, bei gleichem Absender nach Empfängern gereiht. Erschlossene Briefe, für die kein Datum ermittelt werden konnte, und die wenigen undatiert erhaltenen Briefe werden unmittelbar vor ihrem Terminus ante quem eingereiht162, der sich meist aus der Erwähnung in einem datierten Brief ergibt. Briefe, für welche nur ein Zeitraum bestimmbar ist, erhalten als Terminus ante quem den ersten Tag nach Ende desselben, also etwa ein „im Februar“ geschriebener Brief den 1. März.
Die Überschrift zu jedem Brief enthält die wesentlichsten Angaben zu diesem: Absender, Empfänger, Datum und Absendeort, zudem die fortlaufende Nummer des Briefs. Diese Laufnummern sind die Grundlage aller Verweise auf die Briefe im editorischen Apparat, den Registern und der Einleitung. Sie werden außer in der Einleitung stets als bloße Zahlen zitiert (etwa: „vgl. 143, 154“). Die Laufnummern erschlossener Briefe werden in der Briefüberschrift in eckige Klammern eingefasst.
Die Ansetzung eines erschlossenen Briefs beruht in der Regel auf einer ausdrücklichen Erwähnung in einem erhaltenen Brief. Sonstige Gründe werden in der Rubrik „Bemerkungen“ (vgl. Abschnitt IV.2) erläutert. Die Enzykliken Bernhard Pez’ werden grundsätzlich als Briefe angesetzt; in Fällen, in denen nicht sicher zu erkennen ist, ob die Enzyklik mit einem individuellen Begleitschreiben verschickt wurde, wird nur ein Brief angesetzt. Die Enzykliken (litterae encyclicae) sind in der Briefüberschrift durch die Beifügung der Siglen „LE 1“, „LE 2“, „LE 3“ markiert (zu den drei Wellen von Enzykliken vgl. Abschnitt I.2).
In der Edition ist der Text der edierten Stücke aufrecht gesetzt, aller auf die Editoren zurückgehende Text (Regesten, Kommentare, Editorische Notiz) dagegen kursiv. Editorische Hinzufügungen im edierten Text stehen außerdem in eckigen Klammern, z. B. [sic], [1r].
Zur Ermöglichung präziserer Verweise werden die Brieftexte in Sinneinheiten unterteilt, welche durch Zahlen in spitzen Klammern markiert sind. Außerhalb dieser Gliederung belassen werden Anrede- und Schlussformeln, Daten und Unterschriften. Die Regesten und Kommentare zu einem jeden Brief verweisen auf dessen Text stets nach diesen Sinneinheiten; bei Querverweisen auf andere Briefe werden sie nur bei Bedarf gebraucht, etwa bei sehr langen Briefen. Querverweise beziehen sich gegebenenfalls auch auf Kommentare zur betreffenden Stelle, ohne dass dies im Einzelfall expliziert würde.
IV.2 Editorische Notiz
Die Editorische Notiz enthält jene Informationen über den Brief, die sich nicht auf den Inhalt des Brieftextes beziehen.
In der Rubrik Ü b erlieferung werden nur jene Überlieferungen angeführt, die dem Editionstext zugrunde liegen. Sofern ein Brief im Original erhalten ist, bleiben sämtliche Abschriften für die Textgestaltung unberücksichtigt und werden auch nicht vermerkt (vgl. Abschnitt III). Konzepte hingegen werden, auch wenn die Ausfertigung vorhanden ist, angeführt und ihre Varianten in den Anmerkungen wiedergegeben. Auf den Umgang mit sonstigen Einzelfällen der Überlieferungslage wird in den Editorischen Notizen zu den jeweiligen Briefen näher eingegangen.
Der überwiegende Teil der erhaltenen Briefe befindet sich in den drei in Abschnitt III beschriebenen Korrespondenzcodices im Stiftsarchiv Melk. Auf diese wird in der Überlieferungsangabe nur mit der Bandnummer (als römisches Zahlzeichen) verwiesen. Für alle anderen Standorte werden vollständige Archiv- oder Bibliothekssignaturen angegeben, nach Möglichkeit mit Folioangabe. Da der Brief als materieller Gegenstand verstanden wird, umfassen die Folioangaben auch die unbeschriebenen Seiten des Briefbogens.
Frühere (Teil-)Abdrucke eines Briefs werden in der Rubrik Edition angeführt, Erwähnungen in der Sekundärliteratur in der Rubrik Literatur vermerkt. Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf explizite Nennungen von einzelnen Briefen oder auf eindeutig erkennbare Zitate aus diesen. Das Briefverzeichnis von Christine Glassner sowie das Korrespondentenverzeichnis von Eduard Katschthaler werden in dieser Rubrik nicht zitiert; nur im Fall von Abweichungen werden diese in der Rubrik „Bemerkungen“ erörtert163.
In der Rubrik Bezüge werden erst der vorangehende und der nachfolgende Brief der jeweiligen Korrespondenz angeführt, dann Erwähnungen anderer Schriftstücke der Pez-Korrespondenz respektive Erwähnungen des jeweiligen Schreibens in anderen Briefen. Auch Fälle der gemeinsamen Versendung von Briefen werden in dieser Rubrik vermerkt.
Die Rubrik Adresse enthält gegebenenfalls auch Hinweise auf Siegel und postalische Vermerke. Wo Adressen nicht auf dem Original, sondern nur abschriftlich überliefert sind, ist dies angegeben.
Von den diversen weiteren Vermerken auf den Briefen werden nur jene aufgenommen, die noch aus dem 18. Jahrhundert stammen. Zwei Typen dieser zeitnahen Vermerke treten mit Regelmäßigkeit auf und werden daher in gesonderten Rubriken geführt. Zum einen sind Briefe innerhalb einer Korrespondenz in etlichen Fällen mit römischen Zahlzeichen durchgezählt worden, freilich manchmal fehlerhaft. Diese Zählung wird unter der Rubrik Nummerierung wiedergegeben. Zum anderen hat eine noch nicht sicher identifizierte Hand des 18. Jahrhunderts (jedoch nicht Bernhard oder Hieronymus Pez) auf zahlreichen Briefen Datum, Absendeort, Absender und eine Nummer nach folgendem Schema vermerkt: Nr. 203, 29. Sept. 709 Wiblingae a Modesto abbate (Nr. 10). Hiervon werden in der Rubrik Ordnungsvermerk nur die Nummern aufgenommen, die übrigen Angaben nur in jenen Fällen, in denen sie von den tatsächlichen Umständen abweichen. Die gelegentlichen Irrtümer lassen vermuten, dass zwischen dem Eintreffen der Briefe und dem Anbringen der Vermerke einige Zeit verstrichen war. Die Prinzipien, nach denen die Nummern vergeben wurden, konnten bisher nicht ergründet werden.
In der Rubrik Bemerkungen finden sich zusätzliche Angaben zur Überlieferungssituation einschließlich allfälliger Beschädigungen mit Textverlust; zu den Umständen von Abfassung und Versendung, sofern sie nicht im Text angesprochen werden; zu weiteren zeitnahen Vermerken auf den Briefen; schließlich nötigenfalls Erläuterungen zur Begründung des Datumsansatzes oder der Annahme eines erschlossenen Briefs. Weitere physische Merkmale der Schreiben wie Abmessungen, Papierqualität oder Wasserzeichen werden nicht berücksichtigt.
IV.3 Regest
Das Regest bietet eine zusammenfassende Wiedergabe der Inhalte eines jeden Briefs in modernem Deutsch. Es ist nicht als Übersetzung zu verstehen, auch wenn fallweise die Formulierung einzelner Passagen an den Wortlaut des lateinischen Textes angelehnt ist. Besonders auffällige oder interessante Ausdrücke des Brieftextes sowie solche, deren Wiedergabe im Deutschen nicht ohne einengende und wertende Interpretation möglich ist (z. B. „Deutschland“ für Germania, „vaterländische Geschichte“ für historia patria), werden im Regest mitunter in runden Klammern im Wortlaut zitiert164. Ansonsten werden aber Floskeln, stilistische Ausschmückungen und geläufige topische Wendungen stark gekürzt oder gar nicht wiedergegeben; im Einzelfall kann etwa „NN entschuldigt sich für seine verspätete Antwort auf BPs Brief“ der ganzen ersten Seite des Brieftextes entsprechen. Die Anreden sind in den Regesten nicht aufgenommen, die Schlussformeln nur dann, wenn sie erwähnenswerte Bezüge oder Formulierungen enthalten (z. B. Feiertagswünsche, Grüße an dritte Personen).
Die Namen von Bernhard und Hieronymus Pez werden in sämtlichen Regesten und Kommentaren mit den Siglen „BP“ und „HP“ abgekürzt. Für alle weiteren Korrespondenten werden Siglen ähnlicher Form ausschließlich bei ihren jeweils eigenen Briefen verwendet, beispielsweise für René Massuet in den Regesten und Kommentaren der Briefe zwischen ihm und Bernhard Pez „RM“, während sein Name bei Erwähnungen in den Briefen dritter, etwa Moritz Müllers, ausgeschrieben wird. Trotzdem wurde darauf geachtet, die Siglen eindeutig zu gestalten.
Wenn in einem Brief andere Schreiben der edierten Korrespondenz erwähnt werden, so wird deren laufende Nummer im Regest bei der ersten Erwähnung in runden Klammern angegeben.
Erwähnungen von Werken unter unvollständiger oder ungenauer Titelangabe (z. B. Schrambii Chronicon) oder von Personen ohne Namensnennung (z. B. reverendissimus meus) werden in den Regesten nach Möglichkeit aufgelöst; die Regestierung schließt damit bereits einen ersten Schritt der inhaltlichen Kommentierung mit ein. Die Auflösung erfolgt stillschweigend, sofern die Identifikation gesichert ist. Unsichere Identifikationen sowie weitere editoriale Ergänzungen zum besseren Verständnis stehen, gegebenenfalls mit Fragezeichen, in runden Klammern und werden im Kommentar begründet. Sachlich unrichtige Angaben aus dem Brieftext werden ins Regest übernommen und in runder Klammer richtig gestellt, etwa: „1595 (recte: 1597)“.
Inhaltliche Hinzufügungen oder Kommentare, die Bernhard Pez auf einigen erhaltenen Briefen anbrachte, werden in Text und Regest in geschwungener Klammer dem Brief eingefügt, wenn sie sich einer bestimmten Stelle des Textes zuordnen lassen. Ansonsten finden sie sich als Vermerke in der Rubrik „Bemerkungen“ der Editorischen Notiz.
IV.4 Register und Kommentar
Die Kommentare bieten zu einzelnen Briefstellen, auf die durch das Anführen einiger Worte aus dem Brieftext verwiesen wird, Erläuterungen von Sachverhalten, weiterführende Informationen und Kontexte, Begründungen zur Identifikation unklarer Erwähnungen sowie Quellen- und Literaturbelege. Zur besseren Einordnung des einzelnen Briefs in den Ablauf der Korrespondenz enthalten sie weiters Querverweise auf andere Briefe, soweit diese nicht bereits aus der Rubrik „Bezüge“ in der Editorischen Notiz ersichtlich sind. Der Bearbeitungsprozess hat mit sich gebracht, dass Erschließungstiefe, Quellen- und Literatursättigung der Kommentare variieren. Die grundlegenden bio-bibliographischen Angaben zu den erwähnten Personen und Werken werden nicht in den Kommentaren, sondern gesammelt im Register geboten. Das Register I umfasst Personen, gedruckte und handschriftliche Werke, Orte und ausgewählte Sachbetreffe. Ein separates Register II versammelt Zitate, topische Wendungen und Leitbegriffe, deren Auswahl freilich keinem strikten Regelwerk folgen konnte, sondern auf den Wahrnehmungen und dem Interesse der Autoren beruht. Hier sind auch die öfters zur Datierung verwendeten Feste des Kirchenjahrs aufgenommen. Die Einträge in den Registern erfassen ausschließlich den Inhalt der Briefe, nicht jedoch die Erwähnungen in den Kommentaren. Hierzu gibt es zwei Ausnahmen. Zum einen werden die mit etlichen Briefen versendeten Schriftstellerkataloge einzelner Klöster in den Kommentaren beschrieben; jeder Schriftsteller, der in einem solchen Katalog genannt wird, erhält einen Registereintrag, auch wenn er nicht im Brieftext selbst aufscheint. Auf analoge Weise wird mit den mitgesendeten Briefen verfahren, die im Überlieferungszusammenhang der Pez-Korrespondenz stehen (vgl. Nr. 76, 144, 145, 305, 389).
IV.4.1 Personennamen
Im Allgemeinen werden Personen vor 1500 unter dem Personennamen, nach 1500 unter dem Familiennamen angesetzt („Einwik Weizlan“ und nicht „Weizlan, Einwik“; aber: „Pez, Bernhard“). Ausnahmen ergeben sich aus dem erkennbaren Gebrauch von Nachnamen im 14. und 15. Jahrhundert. Die Reihung von nur mit dem Personennamen angesetzten Individuen richtet sich nach den Grundsätzen des Lexikons des Mittelalters.
Bei mehrteiligen Namen aus der römischen Antike wird unter dem als Bezeichnung gebräuchlichen Namen angesetzt und der volle Name im Registereintrag vor den Lebensdaten angegeben: „Cassiodor (Flavius Magnus Aurelius Cassiodorus; ca. 485–ca. 580“).
Mehrteilige Familiennamen, welche mit einem Artikel oder einer Präposition beginnen, werden unter dem Hauptwort angesetzt, sofern es sich nicht erkennbar um erstarrte („Le Texier“) oder bereits konsequent zusammengeschriebene Formen („Zurlauben“) handelt. Bei Namensvarianten wird in der Regel dem jeweiligen biographischen Standardwerk gefolgt165.
Vor- und Nachnamen werden in der Form der jeweiligen Landessprache und nicht in ihrer latinisierten Form wiedergegeben. Ausnahmen bilden jene Namen, die im betreffenden Sprachbereich nur in der lateinischen Form gebräuchlich sind (z. B. Hieronymus), sowie diejenigen, die überwiegend in der lateinischen Form in der Literatur eingeführt sind (Cosmerovius, Grotius). Weitere Ausnahmen bilden die Namen von Päpsten und Herrschern, die in deutscher Schreibweise angegeben werden (Klemens XI., Ludwig XIV.).
Der Registereintrag zu einer Person enthält außer der Ansetzungsform ihres Namens allfällige Namensvarianten, Lebensdaten, gegebenenfalls die Ordenszugehörigkeit und das Professkloster sowie die maßgeblichsten Tätigkeiten und Ämter, die die Person ausgeübt hat. Die biographischen Angaben im Register sind bei gut bekannten Personen knapp, bei wenig bekannten ausführlicher gestaltet. Literatur- und Quellenverweise zu diesen Angaben finden sich in den Kommentaren, in der Regel bei der ersten oder bei der substantiellsten Erwähnung einer Person. Belege aus den gängigsten biographisch-bibliographischen Lexika werden in der Regel nicht angeführt (vgl. Abschnitt IV.6).
Anonyme Autoren mittelalterlicher Schriften werden als „Anonymus“ angesetzt. Nicht identifizierte Personen des 18. Jahrhunderts werden unter dem Lemma der Institution oder Person angesetzt, in deren Zusammenhang sie erwähnt werden.
Die Registereinträge zu den Pez-Korrespondenten verweisen für die biographischen Angaben auf das Verzeichnis der Korrespondenten. Das Register verzeichnet ihre Erwähnungen in den Briefen anderer, nicht jedoch ihre eigenen Briefe; diese sind der Tabelle „Briefe nach Korrespondenten“ zu entnehmen (vgl. Abschnitt IV.6). Beim Eintrag des Heimatklosters eines Absenders findet sich ebenfalls ein Verweis auf diese Tabelle.
IV.4.2 Ortsnamen
Die topographischen Angaben zur Bestimmung der Orte beziehen sich stets auf heutige Verwaltungseinheiten, nicht auf Zugehörigkeiten zur Zeit der Abfassung der Briefe. Bei allgemein bekannten Orten (Köln, Paris, Wien etc.) wurden sie weggelassen.
Die in Datierung und Adresse aufscheinenden Absende- und Bestimmungsorte sind im Register nicht aufgenommen. Adjektivierte Toponyme (Gallicus, Lipsiensis, Mellicensis) finden sich unter der substantivischen Form (also etwa Mellicensis beim Eintrag „Melk“). Ortsnamen, die mit dem Namen eines Heiligen beginnen, werden gereiht, als ob die Heiligenbezeichnung in der Landessprache ausgeschrieben wäre, etwa „St.-Trond“ (für „Saint-Trond“) vor „St. Gallen“ (für „Sankt Gallen“).
IV.4.3 Werkstitel
Grundsätzlich werden Werke als Unterlemmata beim Eintrag zum Verfasser angesetzt. Anonyme mittelalterliche Werke werden unter der Verfasserangabe „Anonymus“ angesetzt. Pseudonym oder anonym erschienene Druckwerke werden unter dem Verfasser angesetzt, sofern er bekannt ist, sonst unter dem Titel. Urkunden werden bei ihrem Aussteller verzeichnet.
Editionen mittelalterlicher und Neuausgaben neuzeitlicher Werke werden ebenfalls unter dem Namen des ursprünglichen Verfassers angesetzt. Beim Eintrag zum Herausgeber wird dorthin verwiesen (z. B. beim Eintrag zu „Massuet, René“ auf jenen zu „Irenäus, Contra haereses“). Ähnliches gilt für Übersetzungen; Thesen werden unter dem Namen des Präses angesetzt. Übersetzer und Respondenten oder Defendenten bekommen nur dann einen eigenen Eintrag (mit Verweis zum Verfasser respektive Präses), wenn sie in den Briefen namentlich erwähnt werden.
Bei mehrbändigen Werken wird nicht zwischen tomi, volumina, partes oder anderen Bezeichnungen unterschieden, sondern stets das Kürzel „Bde.“ verwendet.
Wo in den Briefen nicht bloß ein Werk als solches, sondern eine bestimmte handschriftliche Überlieferung desselben angesprochen ist, wurde diese nach Möglichkeit identifiziert. In diesem Fall finden sich im Register zwei Ansetzungen: eine beim Verfasser und eine weitere beim (damaligen) Aufbewahrungsort. Die Identifikation wird im Register kurz angegeben, im Kommentar ausführlich vermerkt und gegebenenfalls begründet. Identifizierte Exemplare von Druckwerken (vor allem von Bernhard Pez erhaltene Bücher, die in der Melker Stiftsbibliothek festgestellt werden konnten) werden dagegen nicht unter dem Standort nochmals ins Register aufgenommen. Die Identifizierung (mit Bibliothekssignatur) findet sich nur im Kommentar166.
Bei Werken, deren Existenz unter der im Brief verwendeten Bezeichnung nicht nachweisbar ist, wird dem Eintrag ein Asteriskus (*) vorangestellt; ebenso bei Personen, die nicht identifiziert oder nicht aus anderen Quellen nachgewiesen werden konnten. Bei projektierten Werken, die in der Folge nicht realisiert wurden, wird ein Minuszeichen (–) vorangestellt.
IV.5 Textgestaltung
Die nachstehenden Grundsätze wurden für die Behandlung nicht allein der edierten Briefe, sondern auch anderer handschriftlicher wie gedruckter Quellen des 17. und frühen 18. Jahrhunderts angewendet. Aus Druckwerken nach 1750 wird typographisch exakt zitiert.
Grundsätzlich wird der Buchstabenbestand der Vorlage möglichst exakt wiedergegeben, von den nachstehend angeführten Ausnahmen abgesehen.
In lateinischem Text wird j grundsätzlich mit i wiedergegeben, außer als Großbuchstabe am Beginn von Eigennamen (Julius, Johannes). Auch y für ii, meist am Wortende, wird aufgelöst. Bei Composita von iacio wird nur ein i geschrieben (also adicere statt adijcere). Die Schreibung der Buchstaben u und v wird überall nach dem Lautwert normalisiert. Das e caudata (ę), welches nahezu ausschließlich von italienischen Korrespondenten gebraucht wird, ist als ae oder oe (je nach üblicher Schreibweise) wiedergegeben. Akzente und sonstige Diakritika (certè, humanissimâ) werden im lateinischen Text nicht wiedergegeben, wohl aber bei griechischen und französischen Wörtern. Die Worttrennung wird, wo sie in der Vorlage nicht klar zu erkennen ist, normalisiert.
Im barocken Latein häufig vorkommende Abweichungen von oder Inkonsequenzen gegenüber klassischen Schreibweisen (vgl. Abschnitt II.1) werden ohne besondere Kennzeichnung beibehalten, so beispielsweise: imo und immo, literae und litterae, sattago und satago, quicunque und quicumque, supprior und subprior, annotatio und (selten) adnotatio, charitas und caritas, charus neben carus (jedoch häufig distinktiv: „teuer“ im Sinne von „lieb“ respektive „kostspielig“), authumnus und autumnus, coelum und caelum, hyems und hiems, quantocyus und quantocius etc.
Sprachliche und orthographische Fehler der Vorlage werden beibehalten, aber mit [sic] gekennzeichnet. In Fällen, in denen solche Fehler das Verständnis stören, wird in einer Anmerkung zum [sic]-Vermerk ein Emendierungsvorschlag gemacht. Besonders auffallende stilistische oder orthographische Eigenheiten einzelner Briefschreiber, die in deren Briefen häufig auftreten (vgl. Abschnitt II.1), sowie Varianten von Personen- oder Ortsnamen werden dagegen nicht einzeln mit [sic] markiert.
Grundsätzlich werden Zahlen bis einschließlich zwölf ausgeschrieben, größere Zahlen je nach Vorlage in römischen Zahlzeichen oder arabischen Ziffern wiedergegeben. Ausnahmen hiervon sind Daten und Preise, Seiten- und Folioangaben sowie Ordnungszahlen bei Herrschernamen, die immer als Zahl angegeben werden. Buchformate werden hingegen immer ausgeschrieben (in quarto für in 4o ). Außer bei Ordnungszahlen wird kein Punkt nach der Zahl gesetzt. Abgekürzte Zahlen (120 m.) werden stets in Zahlenform (120.000) ausgeschrieben.
Seitenwechsel der Vorlage werden im Editionstext nach briefinterner Zählung markiert (also für jeden Brief jeweils [1r], [1v], [2r] usf.); eine Ausnahme bilden die nur im Druck überlieferten Briefe, bei denen die Druckseite angegeben wird. Bei Abtrennung eines Wortes am Ende einer Seite der Vorlage wird das gesamte Wort nach der Markierung des Seitenwechsels wiedergegeben. Reklamanten werden konsequent ignoriert.
Anrede, Datum und Grußformel werden ungeachtet ihrer graphischen Erscheinung als eigene Einheiten zusammengefasst und je mit einem Punkt abgeschlossen. Innerhalb des Briefkörpers werden hingegen keine Absätze gemacht, auch nicht bei Aufzählungen in Listenform. Die einzige Ausnahme bilden Verse, die in der Vorlage in abgesetzten Zeilen geschrieben sind.
Die Interpunktion wird dort stillschweigend abgewandelt, wo es dem Verständnis dient. Ausrufe-, Fragezeichen und Klammern der Vorlagen werden jedoch stets beibehalten. Klammern im Text (die in der Vorlage oft an Wiederholungszeichen erinnern: /: ... :/) werden stets als runde Klammern wiedergegeben.
Unterstreichungen und andere Hervorhebungen in der Vorlage (etwa deutlich größere Schrift innerhalb des Textes, Majuskelschrift) werden durch Sperrung wiedergegeben. Eine Ausnahme bildet die häufig vorkommende Schreibung von Deus mit mehreren Großbuchstaben am Anfang (DEus); dies wird ignoriert.
Mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben werden ausschließlich Satzanfänge, Gottesnamen (Deus, Dominus, Salvator; auch Mater Dei sowie Biblia), Eigennamen, Kirchenfeste (Pascha, feriae Natalitiae, Exaltatio Crucis), Monats- und Tagesnamen (Aprilis, dies Veneris) sowie das erste Wort in Werks- und Kapiteltiteln. Adjektive, die fixe Bestandteile von Ortsnamen sind, werden ebenfalls großgeschrieben (Austria Inferior). Bei doppelten Werkstiteln mit sive, seu, hoc est oder das ist wird auch der Anfang des zweiten Titels großgeschrieben (Annales Suevici sive Chronica rerum gestarum). Die Unterscheidung zwischen ungenau oder unvollständig zitierten Titeln und bloßen Bezeichnungen über den Inhalt oder das Thema ist freilich nicht immer eindeutig zu treffen, insbesondere bei nicht erhaltenen handschriftlichen Beilagen; hier wird meist im Zweifel kleingeschrieben.
Abkürzungen wurden nach Möglichkeit aufgelöst. Unsicherheiten hinsichtlich der korrekten Auflösung aufgrund schlechter Lesbarkeit oder unterschiedlicher Auflösungsmöglichkeiten werden in einer Anmerkung mit Angabe des Buchstabenbestands der Vorlage ausgewiesen. S. wird in der Regel bei Personen mit sanctus, bei Gegenständen mit sacer aufgelöst. Allerdings kann sacer auch mit ss. gekürzt sein, ohne dass Superlativ oder Plural gemeint ist (häufigstes Beispiel: ss. theologiae doctor meint sacrae). Die Abkürzung S. P. N. (Benedictus, Augustinus) wird mit sanctus pater noster aufgelöst, sofern nicht (etwa anhand hochgestellter Endbuchstaben) eindeutig erkennbar patriarcha gemeint ist.
Die Auflösung der Datumsangabe a. d. durch ad diem in den Briefen Johann Benedikt Gentilottis stellt eine Konjektur auf der Basis des im Italienischen verwendeten addì dar. Das bei Gebrauch römischer Tagesdaten geläufige ante diem ist kaum plausibel, da Gentilotti die Abkürzung nicht im Zusammenhang mit der römischen Datumsform verwendet.
Beibehalten werden ausschließlich die folgenden Abkürzungen:
- etc. et cetera (auch stilisiertes p für perge wird mit etc. wiedergegeben)
- fl. florenus, Gulden
- N.B. Nota bene
- P.S. Post scriptum
- S. für Formen von Sanctus in Ortsnamen
- x. crucigerus, Kreuzer
Für französischen sowie deutschen Text gelten grundsätzlich dieselben Richtlinien. Doch werden im Falle des Deutschen auch adjektivisch gebrauchte Namen kleingeschrieben (italienisch, im lateinischen Text dagegen Italice). Die s-Schreibung unterscheidet, wo paläographisch möglich, zwischen ss und ß. Die Akzentsetzung wird im Französischen dort ergänzt, wo es für das Textverständnis notwendig ist.
Textverluste von größerem Umfang an den Originalen werden in der Rubrik „Bemerkungen“ der Editorischen Notiz angeführt, Verluste geringeren Ausmaßes in den Fußnoten ausgewiesen. Wo eine Ergänzung aus dem Kontext möglich ist, wird sie als Konjektur in eckiger Klammer geboten, ansonsten werden die Lakunen mit [. ] markiert. In Fällen, in denen durch die Angabe geringfügigen Textverlustes (ein bis zwei Buchstaben bei sicherer Auflösung) kein nennenswerter Informationsgewinn entstünde, wird auf die Kennzeichnung verzichtet. Dasselbe gilt für Korrekturen einzelner Buchstaben, deren Hergang nicht klar nachvollziehbar ist.
IV.6 Anhänge
Das Verzeichnis der Pez-Korrespondenten deckt nur die in diesem Band vorkommenden Personen ab. Es enthält neben den wichtigsten biographischen Daten auch die einschlägigsten Literaturangaben. Nur wenn sich aus publiziertem Material die essentiellen biographischen Daten nicht in befriedigendem Umfang erheben ließen, werden auch archivalische Quellen angeführt.
Die darauf folgenden Tabellen bieten zunächst eine Übersicht über die in der Edition erfassten Pez-Briefe, zuerst in chronologischer Folge, dann nach Korrespondenten geordnet. Eine dritte Tabelle verzeichnet sämtliche im Text der Pez-Briefe erwähnten Schreiben zwischen dritten Personen, einschließlich allfälliger Überlieferungsangaben sowie einiger Worte zum Inhalt, soweit dieser eruierbar ist. Die vierte Tabelle führt in ähnlicher Form alle Beilagen an, die mit den Pez-Briefen verschickt wurden.
Das Quellen- und Literaturverzeichnis enthält zunächst sämtliche handschriftlichen Quellen, die in diesem Band zitiert werden, angeordnet nach Archiv- und Bibliotheksstandorten und nach Institutionen. Bei wichtigen Quellen weniger zugänglicher Archive werden fallweise Titel oder kurze Beschreibungen beigefügt (etwa eine bestimmte Handschrift als Professenkatalog ausgewiesen); bei den Beständen größerer Bibliotheken, welche in publizierten Katalogen beschrieben sind, wird darauf konsequent verzichtet.
Auf gedruckte Quellen und Literatur wird im ganzen Band mit Kurzzitaten verwiesen. Bei Werken, die in den Briefen erwähnt und im Register angesetzt sind, unterbleibt die nochmalige Ansetzung im Literaturverzeichnis. Alle anderen zitierten Werke sind dort in alphabetischer Reihung nach Autoren und Kurztiteln angeführt. Da das Literaturverzeichnis primär die Auflösung der Kurzzitate ermöglichen soll, wurde auf eine Gliederung nach Erscheinungszeiträumen oder nach thematischen Gesichtspunkten verzichtet. Entsprechend der unterschiedlichen Form der ihnen zuzuweisenden Kurztitel sind allerdings gedruckte Quellen und Sammelbände von Autorenwerken getrennt gereiht.
Um die Kommentare nicht zu überlasten, wird auf die gängigsten biographischen und bibliographischen Nachschlagewerke zumeist nicht explizit verwiesen. Es sind dies, in taxativer Aufzählung, die folgenden: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB); Bio-bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL); Biographie nationale de Belgique (BNB); Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich (Wurzbach); Deutsche biographische Enzyklopädie (DBE); Dictionary of National Biography (DNB); Dictionnaire de biographie française (DBF); Dictionnaire de théologie catholique (DThC); Dizionario biografico degli Italiani (DBI); Enciclopedia cattolica (EC); Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz (HBLS); Internationale biographische Indices (IBI); Lexikon des Mittelalters (LMA); Lexikon für Theologie und Kirche (LThK); Neue deutsche Biographie (NDB); Répertoire topo-bibliographique des abbayes et prieurés (Cottineau); Repertorium fontium historiae medii aevi (Potthast); Die deutsche Literatur des Mittelalters: Verfasserlexikon (VfL2); Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon (Zedler)168.
Die Abbildungen am Ende des Bandes sollen einen Eindruck von Bernhard Pez’ gedrucktem Rundschreiben und von seiner Handschrift sowie denen einiger zentraler Korrespondenten (Bartenstein, Massuet, Müller) vermitteln.
162Lediglich für drei Schreiben (Nr. 164, 226, 391) ließ sich nur ein Terminus post quem bestimmen; sie sind jeweils unmittelbar nach diesem eingereiht.
163Glassner, Verzeichnis; Katschthaler, Briefnachlass 103–106.
164Sie stehen dabei in der lexikalischen Ansetzungsform (Nominativ bzw. Infinitiv).
165Für Frankreich: DBF; für Italien: DBI; für Deutschland: NDB/DBE.
166Den Autoren ist bewusst, dass das Vorhandensein eines Exemplars in der StiB Melk nicht zwingend darauf schließen lässt, dass es sich um das von Bernhard Pez erhaltene Exemplar handelt, das in der Korrespondenz vorkommt. In Einzelfällen konnte dies anhand von Vermerken in den Büchern nachgewiesen werden, was dann auch in den Kommentaren festgehalten wurde. Auch in den Fällen, in denen dieser letzte Nachweis nicht erbracht wurde, ist aber die Identität zumindest sehr wahrscheinlich und das Vorhandensein somit jedenfalls eine berichtenswerte Information.
167Beide Zeichen, besonders das p., können auch am Abschluss einer Periode oder eines Absatzes stehen, ohne dass eine Auslassung vorliegt. In diesem Fall werden sie nicht bzw. nur durch einen Punkt wiedergegeben.
168Ausnahmen wurden dann gemacht, wenn die Angaben eines Artikels eines dieser Werke adversativ zu denen anderer Literatur zu diskutieren waren, oder dann, wenn ein Artikel eine bedeutende eigenständige Forschungsleistung darstellt, die in der Bibliographie zu einer Person oder einem Werk zentral ist (am ehesten bei Artikeln in ADB, DBI und VfL2). Zu Bernhard und Hieronymus Pez wurden sämtliche Artikel einzeln angeführt (Anm. 2 dieser Einleitung).