IV Editorische und formale Bemerkungen
Die editorischen Grundsätze wurden bereits im ersten Band ausführlich dargelegt181 und bilden weiterhin das grundlegende Regelwerk. Im Folgenden werden einzelne für das Material dieses Bandes besonders relevante Aspekte nochmals her-vorgehoben und konturiert, zugleich werden einige Probleme angesprochen, die sich in der früheren Korrespondenz nicht gezeigt hatten.
Überlieferungsangaben für Briefe bezeichnen diese stets als physische Einheit, also nicht bloß die beschriebenen Seiten. Reklamanten wurden bei der Texterstel-lung ignoriert, ebenso „Vertatur“-Vermerke. Dem Editionstext liegt die Ausfertigung zugrunde, sofern eine solche erhalten ist; im kritischen Apparat berücksichtigt werden bei Vorhandensein einer Ausfertigung Konzepte, nicht aber Abschriften oder Drucke, seien es zeitgenössische oder moderne. In einem Fall (Nr. 811) waren zwei gleichwertige Ausfertigungen miteinander zu kollationieren.
Zur editorischen Notiz ist zu ergänzen, dass sich die Vermutung erhärtet hat, dass die sogenannten „Ordnungsvermerke“ zwar noch aus dem 18. Jahrhundert stammen, jedoch nicht auf Bernhard oder Hieronymus selbst zurückgehen. Wo sie Informationen bieten, die nicht unmittelbar aus dem Inhalt des Briefes selbst geschöpft sind, weisen diese mehrfach Fehler auf, die den Brüdern Pez nicht unter-laufen wären, etwa die irrige Deutung von Turonensi im Zusammenhang mit dem Kloster Marmoutier als Nennung von Turin statt vielmehr Tours (Nr. 678).
Der Editionstext folgt der Vorlage, allerdings mit Normalisierungen vor allem in den Bereichen des Majuskelgebrauchs und der Interpunktion. Dies betrifft ohne Unterschied handschriftliche und gedruckte Texte bis zum Ende des 18. Jahrhun-derts ebenso wie Texte der Jahrhunderte zuvor. Die einzige Ausnahme davon sind Briefe, in denen Passagen aus mittelalterlichen Vorlagen von den Korrespondenten möglichst originalgetreu wiedergegeben und deren äußeres Erscheinungsbild oder sprachliche Merkmale auf dieser Basis erörtert wurden (Nr. 922, 944).
Die individuelle Gliederung der Vorlage, etwa durch Absätze, wird durch eine standardisierte Struktur ersetzt. Als neues Element tritt in diesem Band lateinische Dichtung in erheblichem Ausmaß auf (Nr. 919, 1035); bei ihr wie auch bei an-deren Textpassagen, die vom Verfasser selbst in Marginalien kommentiert wurden (Nr. 810), musste erstmals ein Allegationssystem in der Vorlage editorisch in den Griff bekommen werden, wozu textkritische Anmerkungen verwendet wurden.
Wichtig für die Benützung der Edition bleibt weiters der Umstand, dass alle im Text genannten Personen, Orte, Werke und Schlagwörter in aller Regel auch im Regest berücksichtigt werden182 . Hier erscheinen sie bereits identifiziert und meist in einer eingedeutschten Form, sofern es sich um mittelalterliche Schriftsteller oder herrschende Personen handelt. Die Namen anderer Personen, insbesondere aus der Zeit nach 1500, werden in der jeweiligen volkssprachlichen Form wiedergegeben, sofern eine solche bekannt ist. Der Registerteil bietet weiterhin die essentiellen bio-graphischen und bibliographischen Daten. Gegenüber dem ersten Band hinzuge-kommen ist ein Register der in den Briefen erwähnten mittelalterlichen Handschrif-ten, soweit diese heute noch erhalten und identifiziert sind; die generelle Erfassung alles zitierten handschriftlichen Materials im Quellenverzeichnis bleibt von dieser Neuerung unberührt.
In den Kommentaren werden zum Verständnis der Briefe notwendige Erläu-terungen angeboten und sowohl diese als auch die im Register eingetragenen bio-graphischen Angaben mit Nachweisen aus der Literatur, fallweise auch aus unge-druckten Quellen untermauert, sofern sie nicht aus einer taxativen Liste von gängi-gen Nachschlagewerken183 ermittelt sind. Bei der Ansetzung von Werken im Register wird zwischen dem Werk als solchem und seinen konkreten handschriftlichen Überlieferungen unterschieden, wo dies angebracht ist.
Erinnert sei weiters daran, dass bei mitgesendeten Schriftstellerkatalogen (sofern sie nicht ohnehin Teil des Brieftexts sind) die namentlich behandelten Autoren im Kommentar und im Register erfasst werden. Gleiches gilt für die in Melk erhalte-nen mitgesendeten Drittbriefe.
Der Band enthält vier Gruppen von Anhängen: biographische Abrisse zu den einzelnen Pez-Korrespondenten mit Nachweisen (Anhang I); eine chronologische und eine alphabetische Tabelle zu den edierten Briefen sowie eine Übersicht der in diesen erwähnten Briefe zwischen Dritten und eine der Briefbeilagen (Anhang II); Aufstellungen über Beiträge zu den Brüdern Pez und ihren Werken in Gelehrten-journalen sowie über die Stationen ihrer Bibliotheksreise von 1717 (Anhang III); schließlich das Quellen- und das Literaturverzeichnis (Anhang IV). Danach folgen die drei Register.
Die Abbildungen am Ende dieses Bandes zeigen den von Bernhard an Johann Georg Eckhart versendeten syllabus (Abschnitt I.4). Auf Abbildungen aus dem in Melk vorhandenen Material wurde verzichtet, da inzwischen der gesamte Nachlass der Brüder Pez in digitalisierter Form online zugänglich ist.
Die Nummerierung der Briefe schließt an den vorangegangenen Band an. Sie beginnt daher bei Nr. 479 und reicht bis 1035. Von diesen 557 Briefen können 256 als erhalten gelten, 301 sind erschlossen oder nur auszugsweise überliefert. An die Brüder Pez gerichtet waren 260 dieser Schreiben, und zwar 218 an Bernhard, 38 an Hieronymus und vier an beide zugleich. Die übrigen 297 Sendungen gin-gen von ihnen aus: Bernhard versendete 258 erhaltene oder nachgewiesene Briefe, Hieronymus 36, mindestens zwei und möglicherweise noch ein dritter wurden von beiden Brüdern unterzeichnet.
Aus der Bearbeitung der Briefe der Zeitspanne von 1716 bis 1718 sowie aus weiteren Funden, die seit dem Erscheinen des ersten Bandes eingetreten sind, erge-ben sich sowohl Neuansetzungen von Briefen für den Zeitraum von 1709 bis 1715 als auch verschiedene Ergänzungen und Berichtigungen an den Inhalten des ersten Bandes. Der größte Teil hiervon soll gesammelt am Ende des letzten ditionsbandes publiziert werden. Vorläufig wird hier nur dasjenige vorgebracht, was den Bestand des Pez-Korrespondenzcorpus anbelangt. Dies sind zunächst zusätzliche Briefe aus Neufunden und erschlossene Briefe vor Ende 1715 aus Erwähnungen in späteren Quellen, die hier nach dem derzeitigen Stand verzeichnet werden; die vollständige Edition respektive Ansetzung soll im letzten Band erfolgen. Weiters werden hier Ergänzungen, die sich auf Querbezüge zwischen Briefen beziehen, vorgebracht. In einigen Fällen sind sachliche Berichtigungen und Ergänzungen zu Gegenständen, die in den Kommentaren des ersten Bandes behandelt wurden und nun neuerlich zu diskutieren waren, in die Kommentare zu Briefen dieses Bandes aufgenommen worden.
Den 478 bisher edierten Briefen bis Ende 1715 sind die folgenden Nummern hinzuzufügen, respektive in einem Fall eine fehlerhafte Edition zu ersetzen:
24a | Bernhard Pez an Wolfgang Wetter, 29. Dezember 1709. Aufgefunden von Magda Fischer im Pfarrarchiv Reichenau184. |
[25a] | Bernhard Pez an Maximilian Pagl, vor dem 1. Januar 1710. Erwähnt in Nr. 80a. |
80a | Bernhard Pez an Maximilian Pagl, 2. Juli 1710. Aufgefunden im Stiftsarchiv Lambach185. |
[89a] | Maximilian Pagl an Bernhard Pez, vor dem 17. Juli 1710. Erwähnt in Nr. 89b. |
89b | Bernhard Pez an Maximilian Pagl, 17. Juli 1710. Aufgefunden im Stiftsarchiv Lambach186. |
[101a] | Maximilian Pagl an Bernhard Pez, vor dem 31. August 1710. Erwähnt in Nr. 101b. |
101b | Bernhard Pez an Maximilian Pagl, 31. August 1710. Aufgefunden im Stiftsarchiv Lambach187. |
226 | Marian Wieser an Bernhard Pez, 13. Mai 1712. Bisher irrig zum 13. Mai 1717 datiert188. |
[293a] | Bernhard Pez wohl an Konrad Sigler für Johann Gottlieb Krause, vor dem 1. Januar 1713189. Erwähnt in Nr. 650. |
[472a] | Bernhard Pez an NN (Wessobrunn), vor dem 15. Dezember 1715. Erwähnt in Nr. 474190 und Nr. 609. |
Bei den Querbezügen ergeben sich die nachstehenden Ergänzungen:
- 255 Erwähnt in Nr. 630, 660, 688.
- 256 Nachbrief Nr. 547.
- 261 Nachbrief Nr. 714.
- 270 Nachbrief Nr. 647.
- 273 Erwähnt in Nr. 505, 630, 660.
- 275 Erwähnt in Nr. 660.
- 276 Erwähnt in Nr. 655, 688.
- 285 Erwähnt in Nr. 708.
- 288 Erwähnt in Nr. 630, 688.
- 291 Erwähnt in Nr. 676, 833.
- 317 Nachbrief Nr. 821. Erwähnt in Nr. 821.
- 391 Nachbrief Nr. 648.
- 407 Nachbrief Nr. 627.
- 428 Nachbrief Nr. 479.
- 435 Nachbrief Nr. 522.
- 441 Erwähnt in Nr. 900.
- 447 Erwähnt in Nr. 900.
- 448 Nachbrief Nr. 494.
- 453 Nachbrief Nr. 496.
- 457 Nachbrief Nr. 658.
- 466 Nachbrief Nr. 480.
- 467 Erwähnt in Nr. 485. Versendet von Melk bis Wien mit Nr. 480.
- 469 Erwähnt in Nr. 490, 491.
- 470 Nachbrief Nr. 488. Erwähnt in Nr. 509.
- 473 Nachbrief Nr. 487.
- 474 Nachbrief Nr. 481. Erwähnt in Nr. 540.
- 477 Erwähnt in Nr. 675.
- 478 Nachbrief Nr. 499. Erwähnt in Nr. 485, 500.
181 WALLNIG–STOCKINGER, Korrespondenz 1 33–42.
182 Die einzigen Ausnahmen bilden rein bibliographische Aufzählungen oder Zitate aus Druckwerken, die im Regest gekürzt wiedergegeben sind. Die umfassende Registeransetzung bleibt davon unberührt.
183 WALLNIG–STOCKINGER, Korrespondenz 1 42.
184 Pfarrarchiv Reichenau, Karton V/20 Varia. Der Brief ist zusammen mit Nr. 768 und Nr. 905 überliefert.
185 StiA Lambach, Schuberband 21, A/V/2i, 138r–v. Zum gesamten Briefwechsel mit Pagl vgl. STOCKINGER, Stift Lambach 271–275. Die Briefe wurden im Zuge der Recherchen zu diesem Aufsatz aufgefunden. Zu Pagl vgl. EILENSTEIN, Lambach 60f.; EILENSTEIN, Pagl; TERSCH, Pagl.
186 StiA Lambach, Schuberband 21, A/V/2i, 134r–135v.
187 StiA Lambach, Schuberband 21, A/V/2i, 136r–v.
188 I, 443r–445v. Der Brief wurde, da die Originalüberlieferung nicht erkannt wurde, nach der fragmentarischen Abschrift in StiA Melk, Karton 7 Patres 9, Fasz. 2, Nr. 89, 168v, ediert, wobei als Absendeort irrig Rott am Inn vermutet wurde. Die Edition wird auf der Grundlage des Originals zu wiederholen sein.
189 Es handelt sich um die zu erschließende Grundlage der Veröffentlichung einer deutschen Paraphrase des Texts der zweiten Enzyklik in: Neuer bücher-saal 16 (1712) 234–238; vgl. Anhang III.1.
190 Bei der Erwähnung handelt es sich um die Ankündigung einer beabsichtigten Weiterleitung, welche ohne Kenntnis der Erwähnung in Nr. 609 nicht zu einer Briefansetzung herangezogen wurde.